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Anmeldebedingungen

Anmeldung und Bestätigung

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung. Zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie einen Leitfaden mit Information zur Vorbereitung.

Zahlung

Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist bis Kursbeginn zu leisten.

Rücktritt durch den Kursteilnehmer

1. Für Veranstaltungen in Deutschland gilt:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt werden 30 EURO für Verwaltungsaufwand berechnet. Bei Rücktritt vom 20.-29. Tag vor Kursbeginn fallen 100 EURO Stornokosten an. Bei Rücktritt vom 10.-19. Tag vor Kursbeginn fallen 50% der gesamten Kosten (Unterkunft und Kursgebühr) an und vom 0.-9. Tag 80% der der gesamten Kosten (Unterkunft und Kursgebühr). Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Bei Umbuchungen von einem Kurs auf einen anderen ist der Veranstalter um Kulanz bemüht. Rücktrittskosten können durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich bzw. übers Internet abzuschließen und wird empfohlen.
2. Für das Früchtefasten auf La Palma gilt:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt vor dem 60. Tag vor Reisebeginn werden 30 EUR für den Verwaltungsaufwand berechnet. Ab dem 60.Tag vor Reisebeginn werden 20%, ab dem 40.Tag 30%, ab dem 21.Tag 50%, ab dem 14.Tag 80% und bei Nichterscheinen 90% des Teilnahmepreises berechnet. Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Bis zum Reisebeginn kann ein angemeldeter Teilnehmer seine Rechte und Pflichten auf jede andere geeignete Ersatzperson übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter schriftlich zu erklären.
Rücktrittskosten können durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich bzw. übers Internet abzuschließen. Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung wird sehr empfohlen.

Rücktritt durch den Veranstalter

1. Für Veranstaltungen in Deutschland gilt:
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen kann der Veranstalter erklären, dass der Kurs nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter teilt dies den Teilnehmern bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mit. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Darüber hinaus entsteht kein Anspruch.
2. Für das Früchtefasten auf La Palma gilt:
Diese Veranstaltung findet unabhängig von der Teilnehmerzahl statt.

Haftung und Verjährung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren o. Ä. ergeben (wie z. B. Sturz infolge einer Reifenpanne), sind von der Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer erklärt durch seine Teilnahme, dass sein Gesundheitszustand die Teilnahme erlaubt; dass er selbst die volle Verantwortung für sein Handeln während der gesamten Veranstaltung (Kurs und Freizeit) trägt; dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter von diesbezüglichen Haftungsansprüchen freistellt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich beim Auftreten von Leistungsmängeln zur Schadensminderung beizutragen und im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung der Mängel mitzuwirken. Er anerkennt außerdem die Weisungsberechtigung des Kursleiters, soweit sie der Schadensabwehr und dem Erreichen des Kursziels dient. Ansprüche des Kursteilnehmers verjähren nach sechs Monaten ab Kursende.
Der Teilnehmer verpflichtet sich beim Auftreten von Leistungsmängeln zur Schadensminderung beizutragen und im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung der Mängel mitzuwirken. Er anerkennt außerdem die Weisungsberechtigung des Kursleiters, soweit sie der Schadensabwehr und dem Erreichen des Kursziels dient. Ansprüche des Kursteilnehmers verjähren nach sechs Monaten ab Kursende.

Sonstiges

Diese Bedingungen sind gültig ab 15. Januar 2010 und ersetzen alle vorhergehenden Fassungen. Gerichtsstand ist Rotenburg (Wümme). Veranstalter ist Yvonne Ginsberg, Fasanenweg 4, 27412 Kirchtimke.
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