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Anmeldebedingungen
Anmeldung und Bestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung.
Zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie einen Leitfaden mit Information zur Vorbereitung.
Zahlung
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist bis Kursbeginn zu leisten.
Rücktritt durch den Kursteilnehmer
1. Für Veranstaltungen in Deutschland gilt:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn zurücktreten. Zur Vermeidung
von Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt
werden 30 EURO für Verwaltungsaufwand berechnet. Bei Rücktritt vom 20.-29. Tag vor Kursbeginn
fallen 100 EURO Stornokosten an. Bei Rücktritt vom 10.-19. Tag vor Kursbeginn fallen 50%
der gesamten Kosten (Unterkunft und Kursgebühr) an und vom 0.-9. Tag 80% der
der gesamten Kosten (Unterkunft und Kursgebühr).
Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts.
Bei Umbuchungen von einem Kurs auf einen anderen ist der Veranstalter um Kulanz bemüht.
Rücktrittskosten können durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert werden.
Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich bzw. übers Internet abzuschließen und wird empfohlen.
2. Für das Früchtefasten auf La Palma gilt:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Zur Vermeidung von
Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt vor dem 60. Tag
vor Reisebeginn werden 30 EUR für den Verwaltungsaufwand berechnet.
Ab dem 60.Tag vor Reisebeginn werden 20%, ab dem 40.Tag 30%, ab dem 21.Tag 50%,
ab dem 14.Tag 80% und bei Nichterscheinen 90% des Teilnahmepreises berechnet.
Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Bis zum Reisebeginn kann ein angemeldeter
Teilnehmer seine Rechte und Pflichten auf jede andere geeignete Ersatzperson übertragen. Die Übertragung
ist dem Veranstalter schriftlich zu erklären.
Rücktrittskosten können durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgesichert
werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich bzw. übers Internet abzuschließen.
Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung wird sehr empfohlen.
Rücktritt durch den Veranstalter
1. Für Veranstaltungen in Deutschland gilt:
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen kann der
Veranstalter erklären, dass der Kurs nicht durchgeführt wird. Der
Veranstalter teilt dies den Teilnehmern bis spätestens zwei Wochen vor
Kursbeginn mit. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Darüber hinaus
entsteht kein Anspruch.
2. Für das Früchtefasten auf La Palma gilt:
Diese Veranstaltung findet unabhängig von der Teilnehmerzahl statt.
Haftung und Verjährung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für
vertragliche Schadenersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Teilnahmepreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-,
Fahrradtouren o. Ä. ergeben (wie z. B. Sturz infolge einer Reifenpanne), sind von der Haftung
durch den Veranstalter ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer erklärt durch seine Teilnahme,
dass sein Gesundheitszustand die Teilnahme erlaubt; dass er selbst die volle Verantwortung
für sein Handeln während der gesamten Veranstaltung (Kurs und Freizeit) trägt; dass er
ausreichend versichert ist und den Veranstalter von diesbezüglichen Haftungsansprüchen
freistellt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich beim Auftreten von Leistungsmängeln zur
Schadensminderung beizutragen und im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung
der Mängel mitzuwirken. Er anerkennt außerdem die Weisungsberechtigung des
Kursleiters, soweit sie der Schadensabwehr und dem Erreichen des Kursziels dient.
Ansprüche des Kursteilnehmers verjähren nach sechs Monaten ab Kursende.
Der Teilnehmer verpflichtet sich beim Auftreten von Leistungsmängeln
zur Schadensminderung beizutragen und im Rahmen des Zumutbaren bei der
Beseitigung der Mängel mitzuwirken. Er anerkennt außerdem die
Weisungsberechtigung des Kursleiters, soweit sie der Schadensabwehr und
dem Erreichen des Kursziels dient. Ansprüche des Kursteilnehmers
verjähren nach sechs Monaten ab Kursende.
Sonstiges
Diese Bedingungen sind gültig ab 15. Januar 2010 und ersetzen alle vorhergehenden
Fassungen. Gerichtsstand ist Rotenburg (Wümme). Veranstalter ist Yvonne Ginsberg,
Fasanenweg 4, 27412 Kirchtimke.
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